Wechselrechtliche Anspruchsverjährung Bedeutung

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wechselrechtliche Anspruchsverjährung

wechselrechtliche Anspruchsverjährung Logo #42880Wechselrechtliche Ansprüche verjähren in 3 Jahren vom Verfalltag an; die Ansprüche des Wechselinhabers gegen die Indossant en und gegen den Aussteller des Wechsel s verjähren in 1 Jahr von dem Tage des (rechtzeitig erhobenen) Protests oder im Falle eines Vermerks »ohne Kosten« vom Verfalltag an; die Ansprüche des Indossant en gegen andere In...
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